Folgende Umstände berechtigen dazu, dass nicht eingelöste Besuche im nächsten Monat gutgeschrieben werden und die monatliche fällige Gebühr im nächsten Monat um den Betrag der Gutschrift gekürzt wird:

 

 Urlaub

 Unfall

 Krankenstand

 Gesetzliche Feiertage

 

Für den Durchrechnungszeitraums eines Kalenderjahrs können allerdings maximal in 8 Wochen entstandene nicht eingelöste Betreuungseinheiten gutgeschrieben werden. Die monatliche Gebühr für die verschiedenen Monatspakete ist – unabhängig einer Inanspruchnahme – im Vorraus zu bezahlen.

 

Die angegebene Mindestanzahl an Betreuungseinheiten gilt für das jeweilige Monat. Wenn die Mindestanzahl an Besuchen in einem Monat nicht ausgeschöpft wurde, so verfällt das Recht auf diese Betreuungseinheiten – soweit die oben genannten Umstände keine Anwendung finden – in jenem Monat in dem die Besuche nicht beansprucht wurden. Eine Mitnahme der nicht ausgeschöpften Betreuungseinheiten in das nächste Monat ist nicht möglich.